Kreishandwerkerschaft

Die Kreishandwerkerschaft, Partner des selbständigen Handwerks.

Die Kreishandwerkerschaften sind für das Handwerk von großer Bedeutung. Warum? Weil nur sie nach der Handwerksordnung die Aufgabe haben, die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen wahrzunehmen, eine Aufgabe die immer unverzichtbarer wird, d. h., Kreishandwerkerschaften haben nicht nur die Verpflichtung, für das Handwerk allgemein sondern auch und insbesondere für die Arbeitgeber tätig zu werden.

Die Kreishandwerkerschaft ist die Interessengemeinschaft des Handwerks.

Die Kreishandwerkerschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg mit Sitz in Ratzeburg wird gebildet durch die Handwerksinnungen, die in dem Landkreis Herzogtum Lauenburg ihren Sitz haben.

 

In alphabetischer Reihenfolge sind dies im einzelnen:

    Baugewerbe-Innung für den Kreis Herzogtum Lauenburg
    Dachdecker-Innung für die Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn
    Elektro-Innung für den Kreis Herzogtum Lauenburg
    Friseur-Innung für den Kreis Herzogtum Lauenburg
    Innung des Kraftfahrzeuggewerbes für den Kreis Herzogtum Lauenburg
    Maler- und Lackierer-Innung für den Kreis Herzogtum Lauenburg
    Innung des Metallhandwerks für den Kreis Herzogtum Lauenburg
    Ofen- und Luftheizungsbauer-Innung Nord
    Innung für Sanitär- und Heizungstechnik für den Kreis Herzogtum Lauenburg
    Tischler-Innung des Kreises Herzogtum Lauenburg.

Die Kreishandwerkerschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe,

      die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen
       ihres Bezirkes wahrzunehmen,

      die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
      Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen
       der Handwerkinnungen zu schaffen oder zu unterstützen,
     die Behörden, bei den das selbständige Handwerk
       ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen,
     die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen,
      die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.

Der Kreishandwerkerschaft gehören die oben bezeichneten Handwerksinnungen als Mitglieder an. Die Mitglieder haben    gleiche Rechte und Pflichten.

Die Organe der Kreishandwerkerschaft sind:
    die Mitgliederversammlung
    der Vorstand und
    die Ausschüsse.

Mitgliederversammlungen finden in der Regel 2 x jährlich statt. Die Mitglieder, also die Innungen, werden vertreten durch ihre Obermeister.

Der Kreishandwerksmeister und die Geschäftsführerin vertreten gemeinsam die Kreishandwerkerschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Die Kreishandwerkerschaft ist die Interessenvertretung der selbständigen Handwerksmeister in unserem Kreis und verwaltet die oben genannten 10 Innungen. Insgesamt werden ca. 400 Mitgliedsbetriebe betreut.

Aufgabe einer Handwerksinnung ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere hat sie

    den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen,
    ein guten Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben

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