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In beiden Fällen ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Erwartet werden allerdings gute schulische Leistungen besonders in den Fächern Deutsch und Rechnen.
Die Lehre erfolgt nach dem dualen Prinzip, d.h. neben der Arbeit im Betrieb besucht der oder die Auszubildende die Berufsschule. Bei den Fleischerlehrlingen kommt noch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung hinzu.
Die Lehrzeit zum/zur Fleischer/in bzw. zum/zur Fleischerei-Fachverkäufer/in beträgt in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Umständen - z.B. bei überdurchschnittlichen Leistungen, bei einem Abschluß an einer Real- oder einer Berufsfachschule oder an einem Gymnasium - kann sie auf zwei Jahre verkürzt werden.
Am Ende des zweiten Lehrjahres wird eine Zwischenprüfung absolviert Innerhalb der Fleischerausbildung erfolgt nach zweieinhalb Jahren eine Spezialisierung auf einen der Schwerpunkte Schlachten, Verkaufen oder Herstellen von Feinkost und Konserven.
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